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Auf dieser Seite erscheint in unregelmäßigen Abständen mein allgemeiner Blog, hauptsächlich - aber nicht ausschließlich - zu politischen und rechtlichen Themen. Wenn Sie mir zustimmen aber auch wenn Sie anderer Meinung sind, freue ich mich über Ihre Rückmeldung, über "Lob" und Kritik am besten via mastodon.social.

Nun sind die Gespräche im Schuldenstreit zwischen Argentinien und den US-Hedgefonds NML Capital und Aurelius gescheitert. Das Land gilt damit schon wieder als zahlungsunfähig. Traurig ist, dass wieder die argentinischen Bürgerinnen und Bürger büßen müssen, was die politische Elite und die Hochfinanz verschuldet haben.

Nach einer geschlagenen Wahl zum europäischen Parlament mit konstant niedriger Wahlbeteiligung unter 50% der abgegebenen Stimmen stellt sich natürlich die Frage, ob das Ergebnis auch ausreichend legitimiert. Aus diesem Grund müssen wieder einmal Überlegungen in Richtung einer wirksamen Wahlpflicht erlaubt sein.

Latein wird derzeit nur mehr für die Schule (schola) und nicht für das Leben (vita) gelehrt und wenige sehen überhaupt noch einen Sinn darin, diese Sprache (lingua) zu lernen. Doch kann die lateinische Sprache (lingua latina) vielleicht als Ausweg aus dem europäischen Sprachendilemma dienen? Und kann ein EU-Großprojekt "gemeinsame Sprache Latein" nicht auch andere Hindernisse überwinden, Gemeinsamkeit schaffen und das Europäische Projekt vorantreiben? Vieles spricht dafür, sich nochmals dieser Frage zu widmen und dieser alten Kultursprache noch eine Chance zu geben. Denn Rom nach den römischen Verträgen, nicht Babylon, ist unsere Zukunft - Roma est Babylon non futurum.

Eigentlich wollte ich mich dem W-Thema entziehen um nicht auch noch einer der zahlreichen Co-Kommentatoren, Schulterklopfer, Schenkelklopfer(?) und Trittbrettfahrer zu werden, die sowieso schon seit dem Sieg von Conchita Wurst beim Grand Prix Eurovision de la Chanson (das klingt auch besser als #ESC oder "Eurovision Song Contest") durchs Land eilen, in die Kameras grinsen oder sich die Finger wund tippen. Da bedarf es erst einer vor Intelligenz strotzenden parlamentarischen Anfrage der #FPÖ bzw. deren Abgeordneten Herbert Kickl um dieses Gelübde zu brechen.

Die Klage des Vereinigten Königreichs (Urteil in der Rechtssache C-209/13) gegen den Beschluss, eine Finanztransaktionssteuer ("FTS") im Rahmen der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit einzuführen, wurde heute (30. Mai 2014) vom Europäischen Gerichtshof ("EuGH") abgewiesen. Die geplante Steuer soll Geschäfte mit Aktien, Anleihen und spekulative Finanzprodukte mit 0,01 bzw. 0,1 Prozent besteuern und allein Österreich 500 Mio. Euro im Jahr bringen.

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